Herrje, ist schon phantastisch, was man alles in seinen Unterlagen findet. Hier mal ein Schreiben an die GEZ zwecks Meldung von Rundfunkempfängern (oder eben nicht). Das Schreiben wurde am 24.08.2001 verfasst:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre nette Aufmerksamkeit, mir vor Augen zu führen, dass ich mich am Rande der legalen Gesellschaft bewege. Strom, Wasser, Heizung, Telefon, Internet, etc. - wollen Sie weitere Ressourcen? - stehen mir auch jeden Tag rund um die Uhr zur Verfügung. Dennoch zahle ich ausschliesslich nur fpr den Umfang der Dienstleistung, die ich auch in nspruch nehme.
Leider ist es mir zu keinem Zeitpunkt meines Alltags möglich, irgendeine Ihrer Dienstleistungen zu erkennen, die ich in Anspruch obwohl sie mir - sollte ich sagen: dankenswerterweise - von Ihnen zur Verfügung gestellt werden, nehme.
Somit stelle ich Ihnen die folgende, etwas bürgerlich anmutende Frage, ob Sie in einem Restaurant ein Bier bezahlen, dass Sie weder bestellt noch konsumiert haben, nur weil es vom Gastwirt Ihnen zur Verfügung gestellt wird?

Desweiteren ein paar Anmerkungen zu Ihren Informationen für den Privathaushalt:
- Angabe bzgl. nichtehelichen Lebensgemeinschaften, die aber in Ihrem Antwortschreiben nicht gewählt werden können. - soll ich lügen?
- Welche Vorteile sollte das Lastschriftverfahren gegenüber einem Dauerauftrag haben?
- Welche Aufgaben hat die GEZ überhaupt?
- Welcher Sinn steckt hinter den Gebühren, dass dafür extra eine Einzugszentrale aktiv sein muss?

Ein weiterer Aspekt, der mich brennend interessiert: Wie kommen Sie an meine Adresse? Ich wüsste nicht, dass ich Ihnen diese zukommen liesse.
Oder sind Sie als staatliche Instanz zu verstehen, die einfach mal so die Gemeinden nach neuen Adressen aushorcht?

Somit ergeben sich für mich erhebliche Zweifel im Umgang mit dem Datenschutzgesetz. Es wäre sehr zuvorkommend von Ihnen, wenn Sie mich bitte über Ihre rechtliche Aktionsbasis informieren würden. Aber bitte keine lapidare Antwort in dem Stile, dass ich mir die Informationen bei Banken und Sparkassen selbst organisieren könnte...

Mit freundlichem Gruß, Jochen Kirstätter


PS: Deutschland ist ein Rechtstaat mit dem Rechtverständnis "Im Zweifel für den Angeklagten"
Ihre unterschwellige Intension des Schreibens stellt aber jeden Bürger dieses Staates als Verbrecher hin, der seine Unschuld gefälligst zu beweisen hat. Mit Verlaub grenzt das bereits an Unterstellung bzw. Verleumdung.


Als Resonanz erhielt ich damals ein Schreiben, dass neben der Informationsquelle meiner Adresse - die Bertelsmann AG erweist sich als verantwortlich - auch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) enthielt. Sehr freundlich.

Ausgehend von der aktuellen Situation, dass ab 1.1.2007 alle Computer mit Internetanschluss gebührenpflichtig sein sollen, frage ich mich auch heute wieder, was der Humbug eigentlich soll. Sorry, aber hier werden Informationen und Gebühren eingefordert, die keinerlei Relevanz besitzen. Das Internet ist nicht auf die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten beschränkt, bzw. deren Anteil - oder sollte man besser sagen: deren Verschmutzung? - ist marginal und irrelevant.

Letztendlich läuft es auf einen großem Nepp hinaus. Oder wie soll man sonst die Verschwendung von Geld durch Werbespots im Kino verstehen? Hallo? Im Kino bin ich bereits zahlender Kunde für eine gewollte Dienstleistung und möchte mir nicht noch die Unterstellungen reinziehen, dass ich ein Raubkopierer und/oder "Schwarzempfänger" sei. Hm, eigentlich sollte man diese Diskrimierung bzgl. der Hautfarbe von Menschen öffentlich diskutieren... Scheiss-Rassismus!


Bis denne, JoKi